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 Sanierungs-
 fachbetrieb


Wir wissen, was dahinter steckt!

Wie wird man ein Sanierungsfachbetrieb?

Die Bezeichnung Sanierungsfachbetrieb ist als Wort/Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 301 36 664 für den Fachverband Schadstoffsanierung geschützt.

Trotzdem bietet der Fachverband Schadstoffsanierung (FAS) an, die Qualifikation Sanierungsfachbetrieb notfalls auch ohne Mitgliedschaft beim FAS zu erwerben.

Wir sind der Meinung, dass damit dem Ziel einer deutschlandweit einheitlichen Begrifflichkeit und eines einheitlichen Erscheinungsbildes stärker Rechnung getragen wird.

Letztlich kann es nur so gelingen, der Öffentlichkeit zu verdeutlichen, dass es für die Schadstoffsanierung eine eigene, speziell qualifizierte Auftragnehmerseite gibt.

Da wir einen hohen Anspruch an die fachliche Qualifikation eines Sanierungsfachbetriebes stellen, sind die Regeln für die Erlangung dieser Qualitätsbezeichnung notwendigerweise hoch.

Unter Zertifizierung finden Sie die Regeln für die Auditierung des Sanierungsfachbetriebes, die analog auch für Sanierungsfachgutachter, Sanierungsfachplaner, Sanierungsfachlabore und Sanierungsfachlieferanten gelten.

Die Auditierung wird von einem kompetentem Gremium unter Leitung des Technischen Arbeitskreises des FAS vorgenommen. Die Verleihung des Namens und der Urkunde erfolgt für 3 Jahre und ist an Eigen- und Fremdüberwachung gebunden.

Um ständig im Kreis der Sanierungsfachbetriebe mitarbeiten zu können und sich aktiv in die Gestaltung einzubringen, ist die Mitgliedschaft im Fachverband Schadstoffsanierung natürlich vorteilhafter.

Informationen über eine Mitgliedschaft im FAS finden Sie auf der Internetseite www.fas-geb.de.